AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Zimmerbuchungen
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Zimmerbuchungen («AGB») gelten für alle Hotels der Genossenschaft ZFV-Unternehmungen mit Sitz in Zürich für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung von Kunden, sowie alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels in diesem Zusammenhang.
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Die AGB werden auch in Französisch und Englisch zur Verfügung gestellt. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung als massgeblich.
2. Vertragsabschluss
Eine Einzelreservation ist ohne hinterlassene Garantie bis 16.00 Uhr am Anreisetag gültig. Mit einer Zimmergarantie bleibt Ihre Reservation auch bei Ankunft nach 16.00 Uhr die ganze Nacht erhalten.
Als Garantien für eine Zimmerreservation gelten:
- Kreditkarte (Visa, American Express, Diners Card, Mastercard, JCB, CUP)
- Vorauszahlung für eine Nacht, z.B. per Bank- oder Postüberweisung
- Schriftliche Garantie einer eingetragenen Firma im Handelsregister, mit Sitz in der Schweiz
Ein Angebot zu Gruppenreservationen wird explizit als solches bezeichnet und ist vom Kunden unterschrieben an das Hotel zu retournieren. Ein Angebot gilt jeweils für 7 Tage (Annahmefrist). Dies bedeutet im Besonderen, dass durch ein Hotel herausgegebene Offerten, Preislisten und drgl. noch kein verbindliches Angebot darstellen.
Das Sorell Hotel behält sich ausdrücklich das Recht vor, während und nach verstreichen der Annahmefrist für das Angebot zu Gruppenreservationen, die Zimmer wieder in den Verkauf zu geben. Bei erneuter An-frage kann das neue Angebot Abweichungen zum ersten Angebot beinhalten.
3. Leistungen und Preise
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, das Hotel verpflichtet sich jedoch, Zimmer der reservierten Kategorie bereitzuhalten. Sollte bei der Ankunft aus unvorhergesehenen Gründen kein gleichwertiges Zimmer wie reserviert verfügbar sein, erfolgt die Unterbringung in einem Zimmer der nächst höheren Kategorie. Im Falle, dass kein Zimmer im Hotel verfügbar ist, wird das Hotel für eine mindestens gleichwertige Unterkunft in einem anderen Hotel besorgt sein. Zudem übernimmt das Hotel den Hin- und Rücktransport mit Gepäck sowie ein 3-minütiges, internationales Telefongespräch, damit die neue Adresse bekannt geben werden kann.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Sorell Hotels an Dritte.
Die Preise verstehen sich in CHF, pro Zimmer / Nacht, inklusive gratis W-LAN, Service und MwSt. Die City Tax pro Person / Nacht ist nicht inbegriffen.
4. Zimmerübergabe und -rückgabe
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf früheren Zimmerbezug.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
5. Zahlung
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden mit dem Angebot bekannt gegeben.
Ist der Kunde im Ausland ansässig, behält sich das Hotel das Recht vor, den gesamten Rechnungsbetrag von der Garantie-Kreditkarte abzubuchen. Allfällige Kursdifferenzen oder Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels verrechnen.
6. Stornierungsbedingungen
6.1 Stornierungsbedingungen für Einzelreservationen
Einzelreservationen gelten im Normalfall als definitiv, wenn das Angebot des Sorell Hotels bestätigt wurde. Im Falle eines kurzfristigen Rücktritts nach Ablauf der Stornierungsfrist kann eine Übernachtung zu 100 % in Rechnung gestellt werden.
Die Stornierungsbedingungen können je nach Hotel und Angebot variieren. Bei gewissen Raten gelten jedoch besondere Konditionen, die keine Stornierung mehr möglich machen. Falls jedoch nicht anders angegeben, gelten für Einzelreservationen folgende Bedingungen:
- Stornierung bis 16.00 Uhr am Anreisetag: keine Kosten
- Stornierung ab 16.00 Uhr am Anreisetag: Kosten für eine Übernachtung
- Stornierung während des Aufenthaltes (mehrere Nächte): Kosten für eine weitere Nacht
6.2 Stornierungsbedingungen für Gruppen
Die Stornierungsbedingungen für Gruppenreservationen sind abhängig von der Gruppengrösse und werden separat geregelt. Sollten keine separaten Stornierungsbedingungen vorliegen, gelten folgende Regeln:
- Stornierung bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei
- Stornierung von 59 bis 30 Tage vor Anreise 50 % des erwarteten Gesamtumsatzes
- Stornierung von 29 bis 14 Tage vor Anreise 75% des zu erwarteten Gesamtumsatzes
- Stornierung von 14 bis 0 Tage vor Anreise 100% des zu erwarteten Gesamtumsatzes
7. Rücktritt der Hotels der Genossenschaft ZFV-Unternehmungen
Sofern eine kostenfreie Stornierung des Kunden gemäss vorstehender Ziffer 6 oder separater Vereinbarung besteht, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Stornierungsrecht nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Sorell Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Sorell Hotels zuzurechnen ist
- ein Verstoss gegen vorstehende Ziffer 5 vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
8. Buchungen über Reiseveranstalter
Bei Buchungen über einen Reiseveranstalter gelten dessen Allgemeine Bestimmungen.
9. Kinderpreise
Auf Anfrage kann für Kinder bis 2 Jahre ein Babybett gratis zur Verfügung gestellt werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag logieren kostenlos im Bett der Eltern. Von 6 Jahren bis zum 12. Geburtstag übernachten Kinder gegen einen Aufpreis von CHF 50.- pro Nacht im Zusatzbett. Ab 12 Jahren beträgt der Aufpreis für das Zusatzbett CHF 70.- pro Nacht.
10. Haftung / Sorgfaltspflicht
Das Hotelzimmer ist durch den Kunden mit grösster Sorgfalt zu benützen. Für entstandene Schäden muss der Kunde bzw. die Firma aufkommen. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl usw. und in Bezug auf Leistungen Dritter ab. Zudem haftet das Hotel nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen vertraglichen oder ausservertraglichen direkten Schäden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: https://sorellhotels.com/de/corporate/datenschutz
12. Schlussbestimmungen
Nebst den AGB können weitere Bestimmungen und Buchungskonditionen zur Anwendung kommen, welche den AGB vorgehen. Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Angebots oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Es gilt das schweizerische Recht mit ausschließlichem Gerichtsstand ist Zürich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Events
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Events («AGB Events») gelten für alle Hotels der Genossenschaft ZFV-Unternehmungen mit Sitz in Zürich, im Zusammenhang mit der mietweisen Überlassung von Seminar-, Bankett- und Eventräumlichkeiten («Räumlichkeiten») sowie damit verbundenen weiteren Dienstleistungen oder Lieferungen an und für den Kunden bzw. Veranstalter. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung.
Die AGB werden auch in Französisch und Englisch zur Verfügung gestellt. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung als massgeblich.
2. Reservationen
Ein Angebot zur mietweisen Überlassung von Räumlichkeiten wird explizit als solches bezeichnet und ist vom Kunden unterschrieben an das Hotel zu retournieren. Ein Angebot gilt jeweils für 7 Tage (Annahmefrist). Dies bedeutet im Besonderen, dass durch ein Hotel herausgegebene Offerten, Preislisten und drgl. noch kein verbindliches Angebot darstellen. Das Hotel behält sich ausdrücklich das Recht vor, während und nach verstreichen der Annahmefrist für das Angebot, die Räumlichkeiten wieder in den Verkauf zu geben. Bei erneuter Anfrage kann das neue Angebot Abweichungen zum ersten Angebot beinhalten.
3. Preise
Die Preislisten sind pro Hotel individuell, Preisänderungen bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, rein netto, inklusive Service und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten die vom Hotel schriftlich bestätigten Preise.
4. Bezahlung
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden mit dem Angebot bekannt gegeben. Sollten keine separaten Vorauszahlungsbedingungen vorliegen, gelten folgende Regeln:
- Vorauszahlung bis 30 Tage vor Anreise 50% des zu erwarteten Gesamtumsatzes
- Vorauszahlung bis 14 Tage vor Anreise 100% des zu erwarteten Gesamtumsatzes
Ist der Veranstalter im Ausland ansässig, behält sich das Hotel das Recht vor, den gesamten Rechnungsbetrag von der Garantie-Kreditkarte abzubuchen oder eine Zahlung in voller Höhe vor dem Event einzufordern. Allfällige Kursdifferenzen oder Bankspesen gehen zu Lasten des Veranstalters. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels verrechnen.
5. Solidarhaftung für Bezahlung
Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet dieser mit dem Veranstalter solidarisch für den gesamten Rechnungsbetrag. Diese Haftung erstreckt sich auch im Fall, wenn ausdrücklich Direktzahlung vereinbart wurde.
6. Stornierungsbedienungen
Annullationen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Annullationsbedingungen je nach Art und Grösse des Anlasses individuell anzupassen und in die Offerte / Reservationsbestätigung zu integrieren.
Sollten keine separaten Stornierungsbedingungen vorliegen, gelten folgende Regeln:
- Stornierung bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei
- Stornierung bis 30 Tage vor Anreise 50% des zu erwarteten Gesamtumsatzes
- Stornierung bis 14 Tage vor Anreise 100% des zu erwarteten Gesamtumsatzes
14 Tage bis 48 Stunden vor dem Anlass können Abweichungen bis maximal 10 % der Teilnehmerzahl gemeldet werden und sind verbindlich. Ist die effektive Personenzahl am Anlasstag kleiner, gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung. Die durch die zusätzlichen Teilnehmer entstandenen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Die von der Feuerpolizei festgelegten, maximalen Raumkapazitäten dürfen nicht überschritten werden.
7. Rücktritt der Hotels der Genossenschaft ZFV-Unternehmungen
Sofern eine kostenfreie Stornierung des Kunden gemäss vorstehender Ziffer 6 oder separater Vereinbarung besteht, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Stornierungsrecht nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Per-son des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Sorell Hotels zuzurechnen ist
- ein Verstoss gegen vorstehende Ziffer 4 vorliegt
- ein Verstoss gegen nachstehende Ziffer 8
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
8. Detailinformationen / Ablauf
Für Detailabsprachen ist im Voraus ein Termin zu vereinbaren. Um einen reibungslosen Ablauf des Anlasses zu garantieren, sind alle wichtigen Angaben (z.B. Ausstattung, Menüauswahl, Zeitplan, Showeinlagen usw.) bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung dem Hotel bekannt zu geben. Die vereinbarten Programmzeiten sind von beiden Parteien unbedingt einzuhalten.
9. Raumnutzung
In Ausnahmefällen ist das Hotel berechtigt, bei Veranstaltungen kurzfristige Raumänderungen ohne Ankündigung vorzunehmen. Das Hotel behält sich in jedem Fall das Recht vor, bei verminderter Personenzahl einen der Teilnehmerzahl und dem Anlass entsprechenden Raum zur Verfügung zu stellen. Ausserhalb der gemieteten Räumlichkeiten dürfen Empfangstische, Werbematerial, Banner etc. nur in Absprache mit dem Sorell Hotel aufgestellt werden. Öffentliche Bereiche des Hotels dürfen nicht für Gruppenarbeiten genutzt werden. Diese haben in den vereinbarten Gruppenräumen stattzufinden. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Hotels untersagt.
10. Menüanpassungen
Dem Hotel bleibt es vorbehalten, Menüanpassungen und Jahrgangsänderungen bei Weinen vorzunehmen.
11. Zapfengeld
Der Veranstalter und seine Gäste dürfen Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht selbst mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. Falls eigene Weine, Spirituosen, Torten etc. mitgebracht werden, wird ein Zapfengeld zur Deckung der Gemeinkosten zusammen mit der Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
12. Dekoration / Blumen
Das Anbringen von Dekorationen oder sonstigen Gegenständen ist bewilligungspflichtig, u.a. auch aus feuerpolizeilichen Gründen. Allfällige Schäden beim Festmachen usw. werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
13. Parking
Im Normalfall stehen Parkmöglichkeiten im oder in der Nähe des Hotels zur Verfügung. Ohne anderslautende Vereinbarung trägt der Veranstalter oder die einzelnen Teilnehmer die anfallenden Parkgebühren.
14. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Sorell Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Ein Kongresstechniker für die technische Betreuung während eines Anlasses kann nach Absprache mit dem Hotel zur Verfügung gestellt werden. Kleine Handgriffe können jederzeit auf Anfrage vom Hotel erledigt werden. Bei grösseren Kongressen mit Bild-/ Ton-/ Mikrofonunterstützung wird dem Veranstalter empfohlen, einen externen Techniker zur Betreuung beizuziehen. Bei technischen Störungen oder Defekten kann keine Kostenminderung abgeleitet werden.
15. Feuerpolizeiliche Regelungen
Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des Hotels einzuhalten, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, und bietet Gewähr, dass sämtliche eingebrachten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen. Der Gebrauch entzündbarer Gegenstände ist strengstens untersagt.
16. Materiallieferung und -abholung
Lieferungen und Abholungen für Anlässe sind mit dem Hotel zu koordinieren und frühzeitig, mindestens vor deren Eintreffen, dem Hotel schriftlich mitzuteilen. Das Hotel behält sich vor, Sendungen ohne Absender oder gültigen Adressaten inkl. Angabe des Anlasses zurückzuweisen. Jede daraus entstehende Verpflichtung oder Haftung wird seitens des Hotels abgelehnt. Da die Lagerräume des Hotels beschränkt sind, kann das Hotel die Entgegennahme von Material vor dem Veranstaltungstag verweigern.
Bei einem Versand aus dem Ausland in die Schweiz fallen nebst den Versandkosten auch immer Zoll & Mehrwertsteuer an. Sollte der Spediteur die genauen Kosten bei Auslieferung nicht bekannt geben können, behalten wir uns vor einen Pauschalbetrag von CHF 100.- auf der Rechnung des Veranstalters zu belasten.
17. Musikalische Unterhaltung, Schliessstunde und Nachtzuschlag
Für Anlässe mit Musik ist zu beachten, dass Musik ab 23.00 Uhr nur auf Zimmerlautstärke gestattet ist. DJs und Bands sind verpflichtet, den Bass reduziert zu halten und den Boden unter den Instrumenten mit einem Teppich zur Schallhemmung abzudecken. Die maximale Spieldauer ist bis 02.00 Uhr. Für Musikdarbietungen mit Lautsprecheranlage im Freien muss bis 4 Monate vor dem Anlass bei der Stadtpolizei eine Bewilligung beantragt werden. Bei Missachtung der Anweisungen gehen zusätzliche Unkosten zu Lasten des Veranstalters. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit musikalischen Darbietungen sind vom Veranstalter selbst abzuklären und gehen auf seine Kosten.
Dauert eine Veranstaltung länger als die gesetzlich zulässige Polizeistunde, muss ein Nachtzuschlag entrichtet werden. Die Verlängerung der Schliessstunde muss beim Hotel spätestens 1 Monat vor dem Anlass angemeldet sein. Die vorgeschriebene Polizeibewilligung wird vom Hotel eingeholt und dem Veranstalter weiterverrechnet.
Ab 23.00 Uhr sind Fenster und Türen geschlossen zu halten und die Lautstärke der Musik ist zu reduzieren. Gäste, welche sich im Freien aufhalten sind gebeten, sich ruhig zu verhalten. Den Anweisungen des Hotelpersonals ist Folge zu leisten. Bei Reklamationen und allfälligen Bussen haftet der Veranstalter.
Für im Einsatz des Anlasses stehende Mitarbeitende kann ab 23.00 Uhr ein Zuschlag pro Stunde in Rechnung gestellt werden.
18. Gästezimmer
Für die Buchung von Gästezimmern gelten die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zimmerbuchungen». Ergänzend / abweichend gelten die folgenden Bestimmungen.
Das Frühstück ist in der Regel im Zimmerpreis inbegriffen. Abweichungen werden schriftlich mitgeteilt.
Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen erhält das Hotel vom Veranstalter bis spätestens 14 Tage vor Anreise der Hotelgäste eine Zimmerliste mit folgenden Angaben zu den einzelnen Gästen: Vor- und Familiennamen / An- und Abreisedaten / Zahlungskonditionen.
Im Falle einer Kontingentbuchung ohne Zimmerliste seitens des Veranstalters sind die Hotelzimmer von den Gästen direkt zu buchen und mittels einer gültigen Kreditkarte individuell zu garantieren. Nach Ablauf der vom Hotel festgesetzten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den offenen Verkauf wieder freigegeben. Der Veranstalter haftet in jedem Fall für nicht bezahlte Kosten der durch seine Gäste gebuchten Zimmer und deren Konsumationen (No Shows, Minibar etc.).
19. Haftung / Sorgfaltspflicht
Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Materialien sind durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen. Für entstandene Sachschäden oder Verlust muss in jedem Fall der Veranstalter aufkommen. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl, Beschädigungen und in Bezug auf Leistungen Dritter ab. Dies gilt auch für Personenschäden, sofern diese nicht durch Mitarbeitende des Hotels verursacht wurden. Das Hotel haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
20. Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: https://sorellhotels.com/de/corporate/datenschutz
21. Schlussbestimmungen
Nebst den AGB Events können weitere Bestimmungen und Buchungskonditionen zur Anwendung kommen, welche den AGB Events vorgehen. Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Angebots oder dieser AGB Events haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Es gilt das schweizerische Recht mit ausschliesslichem Gerichtsstand ist Zürich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Events unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.